Vorladung als Beschuldigter: Erst rechtlich beraten lassen

Eine polizeiliche Vorladung ist eine ernste Situation. Machen Sie keine unüberlegten Angaben. Wir beantragen Akteneinsicht und erarbeiten Ihre Verteidigungsstrategie.

Typische Fälle

Ermittlungsverfahren gegen Privatpersonen umfassen häufig das Verkehrsstrafrecht (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht nach einem Verkehrsunfall), aber auch Vorwürfe wie Körperverletzung, Diebstahl oder Betrug. Bevor Sie sich zu den Vorwürfen äußern, sollten Sie zwingend anwaltlichen Rat einholen. EHR Legal unterstützt Sie mit einer fundierten Ersteinschätzung und einer klaren Verteidigungsstrategie.

Was tun bei einer Vorladung?

Eine Vorladung ist die Aufforderung, bei der Polizei zu erscheinen. Dieser Aufforderung müssen Sie grundsätzlich Folge leisten. Aber: Sie haben keine Pflicht, zur Sache auszusagen. Sie haben das Recht zu schweigen, und dieses Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. EHR Legal berät Sie zum richtigen Verhalten und übernimmt die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.

Akteneinsicht und Aussageverhalten

Bevor Sie eine Aussage machen, müssen Sie wissen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Beweise vorliegen. Wir beantragen für Sie Akteneinsicht. Erst nach Prüfung der Ermittlungsakte entscheiden wir gemeinsam, ob eine Einlassung zur Sache sinnvoll ist oder ob es besser ist, weiterhin zu schweigen. Oftmals lassen sich Verfahren durch eine gut begründete anwaltliche Stellungnahme bereits im Vorfeld einstellen, ähnlich wie bei einem Bußgeldverfahren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Haben Sie eine Vorladung erhalten?

Lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie zur Polizei gehen. Schützen Sie Ihre Rechte.

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