Kündigung erhalten — was tun? Die 5 wichtigsten Schritte
Zusammenfassung: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie schnell handeln. Die wichtigste Frist ist die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Verpassen Sie diese, wird die Kündigung wirksam — unabhängig davon, ob sie rechtmäßig war. Prüfen Sie formale Fehler, unterschreiben Sie nichts voreilig und lassen Sie sich anwaltlich beraten, um eine mögliche Abfindung auszuhandeln.
Welche Frist gilt für die Kündigungsschutzklage?
Die wichtigste Regel im Arbeitsrecht lautet: Nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung haben Sie exakt drei Wochen Zeit, um beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen (§ 4 KSchG).
Verstreicht diese Frist ungenutzt, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam — selbst wenn sie offensichtlich fehlerhaft oder ungerechtfertigt war. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihnen das Kündigungsschreiben zugeht (z.B. Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe).
Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen angreifbar sein. Häufige Fehlerquellen, die zur Unwirksamkeit führen, sind:
- Formfehler: Eine Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen (Originalunterschrift). Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder SMS ist nichtig.
- Fehlende Vollmacht: Wenn nicht der Geschäftsführer oder Personalleiter unterschreibt, muss eine Originalvollmacht beiliegen.
- Betriebsrat nicht angehört: Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser vor jeder Kündigung ordnungsgemäß angehört werden.
- Sonderkündigungsschutz: Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Schutz.
- Fehlender Kündigungsgrund: Gilt das Kündigungsschutzgesetz (Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern, Beschäftigung länger als 6 Monate), braucht der Arbeitgeber einen personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Grund.
Wie hoch ist die Abfindung bei einer Kündigung?
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass es ein gesetzliches Recht auf eine Abfindung gibt. In den meisten Fällen wird eine Abfindung jedoch frei ausgehandelt — oft im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs während des Kündigungsschutzprozesses.
Als Faustregel für die Berechnung der Abfindungshöhe (Regelabfindung) gilt: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Je nach Verhandlungsgeschick, Wirksamkeitsrisiko der Kündigung und wirtschaftlicher Lage des Unternehmens kann dieser Faktor jedoch deutlich nach oben oder unten abweichen.
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag?
Während eine Kündigung eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers ist, ist ein Aufhebungsvertrag eine beidseitige Einigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Achtung: Unterschreiben Sie niemals voreilig einen Aufhebungsvertrag! Dies führt in der Regel zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen, da Sie an der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses aktiv mitgewirkt haben. Lassen Sie einen angebotenen Aufhebungsvertrag immer erst anwaltlich prüfen.
Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Eine Klage lohnt sich fast immer, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist und Sie das Ziel verfolgen, entweder Ihren Arbeitsplatz zu behalten oder eine angemessene Abfindung auszuhandeln. Da Arbeitgeber das Risiko scheuen, den Prozess zu verlieren und Gehälter nachzahlen zu müssen (Annahmeverzugslohn), sind sie vor Gericht oft vergleichsbereit.
Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Wenn Sie eine Arbeitsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die gesamten Kosten für die anwaltliche Vertretung und das Gerichtsverfahren (abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung). Wir übernehmen für unsere Mandanten gerne die Deckungsanfrage bei der Versicherung.
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